Der Hygieneplan ist die Grundlage von Schülerinnen und Schüler, Lehrern, pädagogischen Mitarbeitern und allen an der Schule Beteiligten, um ein hygienisches Umfeld zu ermöglichen.
1. Persönliche Hygiene
Bei Krankheitszeichen (z.B: Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
- Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
- Mindestens 1,50 m Abstand halten, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht getragen wird.
- Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
- Gründliche Händehygiene durch Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden nach beispielsweise dem Naseputzen, Husten oder Niesen, nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.; vor und nach dem Essen; nach dem Toiletten-Gang.
- Taschentücher nur einmal benutzen und im Müllbehälter entsorgen.
- Trinkflaschen nicht gemeinsam benutzen.
- Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
- Husten- und Niesetikette sind wichtigste Präventionsmaßnahmen. Dies bedeutet, Husten und Niesen in die Armbeuge. Beim Husten oder Niesen Abstand zu anderen Personen halten; am besten wegdrehen.
2. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
Durch alle Schüler, Lehrer und Mitarbeiter ist eine Mund-Nasen-Bedeckung mitzuführen. Beim Betreten des Schulhauses ist in den Fluren und Toiletten eine MNB zu tragen.
- Während des Unterrichts und bei Einhaltung des Abstandes von mindestens 1,50 m ist keine MNB zu tragen.
3. Schulhaus
Im gesamten Schulhaus ist auf den Mindestabstand von 1,50 m zwischen
2 Personen zu achten.
- Die großen Pausen werden durch die für die Lerngruppen festgelegten Ausgänge und Türen verlassen und ausschließlich in einem zugewiesenen Hofbereich verbracht.
- In den ersten Klassen werden individuelle Pausenzeiten eingerichtet.
- Jede Klasse betritt und verlässt das Schulgebäude immer durch den Eingang/Ausgang der dem jeweiligen Unterrichtsraum am nächsten liegt.
- Aufenthaltsbereiche in den großen Pausen:
Ø Jahrgang 2, 3 und 4 feste Pausenzeiten mit Zuweisung unterschiedlicher Schulhofbereiche
Ø Jahrgang 5 und 6 vor dem Schulgebäude/Grünanlage,
Ø Jahrgang 7 Pausenhof zum Nachbarschulgebäude,
Ø Jahrgang 8 Pausenhof zum Speiseraum,
Ø Jahrgang 9 und 10 Pausenhof zur Kleinsportanlage.
- Die Toiletten können während der Unterrichtsstunde aufgesucht werden.
Jeweils nur 1 Schüler kann die Toilette aufsuchen. Er meldet sich beim Lehrer ab und wieder an.
Während den Pausen sind die Toiletten für Schüler der Gemeinschaftsschule gesperrt und können nicht aufgesucht werden.
- Schüler der Grundschule können die Toiletten auch in den Pausenzeiten nutzen.
- Die Räume sind ständig zu lüften. Dabei sind die 2 großen Fenster zu öffnen. Die Lehrer haben dabei die volle Verantwortung für die Schüler im Klassenraum. Bei geöffneten Fenstern muss der Lehrer im Klassenraum sein.
- In allen Klassenräumen und Sanitäranlagen sind ausreichend Flüssig-Seifenspender und Einmal-Handtücher bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt.
4. Betretungsverbot für Eltern und schulfremde Personen
Für Eltern und schulfremde Personen besteht Betretungsverbot. Zur Regelung aller Sachverhalte ist ein Termin unter der Telefon-Nr. 03621 219111 zu vereinbaren. Eltern und schulfremde Personen haben sich bei der Schulleitung anzumelden und eine schriftliche Erklärung zur Erreichbarkeit und darüber, dass bei ihnen keine erkennbaren Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen, abzugeben.
5. Reinigungsplan
Ein Reinigungsplan für den gesamten Schulbereich wird durch den Schulträger festgelegt.
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